Allgemeine Geschäftsbedingungen

HEDROTEC GmbH - Engineering-Dienstleistungen für nachhaltige Wasserinfrastruktur

Stand: Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der HEDROTEC GmbH (nachfolgend "HEDROTEC" oder "Auftragnehmer") im Bereich Engineering-Dienstleistungen für Wasseraufbereitungssysteme und verwandte Beratungsleistungen.

1.2 Vertragssprachen

Verträge können in deutscher, englischer oder arabischer Sprache geschlossen werden. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

2.1 Engineering-Dienstleistungen

HEDROTEC erbringt spezialisierte Engineering-Dienstleistungen im Bereich nachhaltiger Wasseraufbereitungssysteme, insbesondere:

  • Machbarkeitsstudien und Technologie-Bewertung
  • Engineering-Design und Anlagenplanung
  • Ausschreibungsbetreuung und Lieferantenauswahl
  • Bauüberwachung und Qualitätssicherung
  • Inbetriebnahme-Support und Betriebsoptimierung
  • Finanzierungsbeschaffung und Funding-Support

2.2 Projektspezifische Leistungsbeschreibung

Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Projekt in einer separaten Leistungsbeschreibung oder einem Projektvertrag definiert.

2.3 Technologieoffenheit

HEDROTEC arbeitet herstellerunabhängig und technologieoffen. Die Auswahl von Technologien und Lieferanten erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien.

§ 3 Vertragsabschluss und Änderungen

3.1 Angebot und Annahme

Angebote von HEDROTEC sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.2 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3.3 Zusatzleistungen

Leistungen, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Honorare und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarstruktur

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich als:

  • Prozentsatz des Projektvolumens (3-8% je nach Leistungsumfang)
  • Erfolgshonorar für Finanzierungsbeschaffung (1-3%)
  • Pauschalhonorar für definierte Leistungspakete
  • Zeithonorar für Beratungsleistungen

4.2 Zahlungsbedingungen

  • Zahlungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig
  • Bei internationalen Projekten: Zahlung in EUR oder USD
  • Meilensteinzahlungen entsprechend Projektfortschritt
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet

4.3 Währungsrisiko

Bei Verträgen in Fremdwährung trägt der Auftraggeber das Währungsrisiko, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Informationsbereitstellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Zugang zu Projektstandorten und relevanten Stakeholdern zu gewähren
  • Notwendige Genehmigungen und Lizenzen zu beschaffen

5.2 Projektteam und Ansprechpartner

Der Auftraggeber benennt qualifizierte Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

5.3 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung

Verzögerungen durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers führen zu entsprechender Verlängerung der Leistungsfristen und berechtigen zur Berechnung von Mehraufwand.

§ 6 Ausführungsfristen und Termine

6.1 Verbindlichkeit von Terminen

Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als verbindlich anzusehen.

6.2 Fristverlängerung

Fristen verlängern sich angemessen bei:

  • Höherer Gewalt
  • Behördlichen Anordnungen
  • Unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten
  • Verzögerungen durch den Auftraggeber oder Dritte

6.3 Internationale Projekte

Bei Projekten in politisch instabilen Regionen gelten besondere Regelungen für Projektunterbrechungen und Sicherheitsmaßnahmen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Gewährleistung

HEDROTEC gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der Engineering-Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Technik.

7.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von HEDROTEC ist beschränkt auf:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Die Höhe der Gesamtauftragssumme je Schadensereignis

7.3 Versicherungsschutz

HEDROTEC unterhält angemessenen Versicherungsschutz für Berufshaftpflicht und internationale Projekte.

§ 8 Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

8.1 Urheberrechte

Alle von HEDROTEC erstellten Pläne, Berechnungen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von HEDROTEC. Der Auftraggeber erhält ein projektbezogenes Nutzungsrecht.

8.2 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.

8.3 Referenzrecht

HEDROTEC ist berechtigt, erfolgreich abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken zu nennen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen.

§ 9 Internationale Besonderheiten

9.1 Exportkontrolle

Bei internationalen Projekten sind die geltenden Exportkontrollbestimmungen zu beachten.

9.2 Compliance und Anti-Korruption

HEDROTEC verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Anti-Korruptionsgesetze und internationalen Standards.

9.3 Lokale Gesetze

Ergänzend zu deutschem Recht sind die lokalen Gesetze des Projektlandes zu beachten, soweit sie zwingend anwendbar sind.

§ 10 Kündigung und Vertragsbeendigung

10.1 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

10.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Abwicklung

Im Falle der Kündigung werden erbrachte Teilleistungen entsprechend vergütet.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Definition

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Kriege, Terrorismus, politische Unruhen
  • Behördliche Anordnungen
  • Pandemien und Epidemien

11.2 Folgen

Bei höherer Gewalt ruhen die Vertragspflichten für die Dauer der Behinderung. Eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen ist möglich.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Saarbrücken, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

12.3 Schiedsgerichtsverfahren

Bei internationalen Verträgen kann eine Schiedsgerichtsklausel vereinbart werden.

12.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

HEDROTEC GmbH
Geschäftsführer: Firas Abou Kuba
Sitz: Sankt Ingbert, Deutschland
Register: Amtsgericht Saarbrücken

Kontakt:
Email: info@hedrotec.de
Telefon: +49 (0) 15753370048

Stand: Juni 2025

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